03.08.23
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Förderung: Gemeinschaftliche Wohnprojekte für alle Altersgruppen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 16 Millionen Euro bereit.

Das Förderangebot »Neues Wohnen« setzt im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse. Zum Auftakt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen Projektaufruf »gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen« veröffentlicht. Damit soll bezahlbarer und qualitätsvoller Wohnraum geschaffen werden, in dem unterschiedliche Generationen gemeinschaftlich leben.

Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Projektideen einreichen bis zum 30. September

Mit dem neuen Förderangebot »Neues Wohnen« wird die Ankündigung im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung umgesetzt, die Förderung von bezahlbarem Wohnraum auf Formen des neuen, vor allem gemeinschaftlichen Wohnens auszuweiten. Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun in einem ersten Schritt die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an neues-wohnen@mlw.bwl.de) einzureichen. Die Ideen werden von einem Expertengremium geprüft und bewertet. In einer zweiten Phase sollen erfolgsversprechende Ideen konkretisiert und über eine Förderung entschieden werden.

Neues Wohnen – Erster Projektaufruf (PDF)

Formular zur Interessenbekundung – Neues Wohnen Generationenübergreifend (PDF)

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