Förderung
Programm zur Kofinanzierung für regionale Innovationen in IBA’27-Projekten
Das Ziel der Europäischen Union für 2050 heißt Klimaneutralität. Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, muss der Bausektor seine Emissionen in den kommenden zwei Jahrzehnten auf null senken. Weitreichende und schnelle Maßnahmen sind dringend notwendig – vor allem bei Neubau und Sanierung. Im Fokus steht zum einen die Produktion klimabelastender Baustoffe: Wie kann beispielsweise Beton eingespart und durch recycelte Baustoffe bzw. nachwachsende, ökologische Materialien ersetzt werden? Zum anderen gilt es, »kreislauffähiges Bauen« zu unterstützen: Baumaterialien sollen wiederverwendet oder recycelt werden.
Der Verband Region Stuttgart (VRS) und die IBA’27 suchen mit dem Kofinanzierungsprogramm zukunftsweisende, übertragbare Prototypen, Konzepte und Typologien, die Bauen neu denken. Umgesetzt werden muss dabei mindestens eines der folgenden Handlungsfelder:
- Einsatz neuer Bautechnologien und -materialien (z. B. Recycling von Baustoffen, Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Baumaterialien etc.) oder
- Kreislaufwirtschaft, d. h. Wiederverwendung und Zurückgewinnung von Baumaterialien.
VRS und IBA’27 unterstützen mutige Planungen, Produkte und Verfahren für Gebäude, die sich an die zukünftigen Quartiersentwicklungen und die Bedürfnisse der Menschen anpassen können. Auch Produkte, die im Gebäude sowohl nachhaltige als auch wirtschaftliche und innovative Impulse setzen, können kofinanziert werden.
Das Wichtigste zur Förderung in Kürze:
- Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in der Region Stuttgart, Eigenbetriebe oder öffentlich-rechtliche Unternehmungen, Zweckverbände und Unternehmen der Privatwirtschaft (u. a. Planungsbüros, Architekt:innen, Ingenieur:innen sowie Baufirmen), die entsprechende Einzel- oder Verbundprojekte in der Region Stuttgart umsetzen wollen.
- Der funktionale Zusammenhang zu einem IBA’27-Vorhaben ist für die Projekteinreichung Bedingung, d. h., das Projektvorhaben muss sich als IBA’27-Projekt qualifiziert haben.
- Eine Umsetzung der Maßnahme muss bis 2027 sichergestellt sein.
- Es werden nur die Mehrkosten, die durch den Einsatz von innovativen, nachhaltigen und bedarfsgerechten Ansätzen, mit max. 50 % kofinanziert.
Ausführliche Förderrichtlinien und Antragsunterlagen hier herunterladen:
- Richtlinien zur Kofinanzierung regionaler Innovationen in IBA’27-Projekten
- Formblatt zur Skizzeneinreichung
- Antragsformular für die Projekteinreichung
- Weitere Informationen (Kurzvortrag)
Die Word-Dokumente zum Ausfüllen können Sie bei Florian Rapp, Projektleiter Innovations- und Technologietransfer anfordern.