03.05.23
Förderung Innovativ Wohnen BW

Potenziale aktivieren: Klimafreundlich Bauen und Sanieren – bezahlbar Wohnen

Mit der Förderung beispielgebender Projekte stellt das Land neue, innovative und zugleich übertragbare Ansätze für bezahlbares Wohnen in ein landesweites Schaufenster. Jetzt startet die vierte Förderrunde.

Die Förderung und Unterstützung beispielgebender Projekte ist ein erster konkreter Umsetzungsschritt der Patenschaft Innovativ Wohnen BW. Damit werden innovative und zugleich übertragbare Ansätze für mehr bezahlbaren Wohnraum in ein landesweites Schaufenster gestellt. Anhand der »guten Praxis« soll ein Ideenpool für wegweisende Ansätze im Wohnungsbau entstehen, der inspiriert und Mut zur Nachahmung macht.

In den vorangegangenen drei Förderrunden wurden bislang 13 beispielgebende Projekte ausgewählt, darunter auch IBA’27-Projekte und -Vorhaben. Die Projekte verfolgen unterschiedliche Ansätze und werden individuell finanziell unterstützt. Gemeinsam ist allen, dass sie bezahlbaren Wohnraum schaffen, kreative Lösungen bieten oder ökologische Baumaterialien einsetzen. Nun startet die vierte Förderrunde.

Projektaufruf zur vierten Förderrunde

Derzeit läuft die vierte Förderrunde im Rahmen der »Patenschaft Innovativ Wohnen BW«. Noch bis zum 31. Mai 2023 können Kommunen, (kommunale) Wohnungsunternehmen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie private Bauherren ihre Projektskizzen einreichen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt für die vierte Förderrunde drei Millionen Euro zur Verfügung.

Die ausgewählten beispielgebenden Projekte profitieren in mehrfacher Hinsicht: Sie werden nicht nur finanziell unterstützt, sondern auch fachlich begleitet, landesweit vernetzt und der Öffentlichkeit vorgestellt. In seiner Funktion als Pate für gute Konzepte und Projekte möchte das Land interessierte Akteure zum Nachahmen einladen.

Das Motto der vierten Förderrunde lautet »POTENTIALE AKTIVIEREN: Klimafreundlich Bauen und Sanieren – bezahlbar Wohnen«.

Hinweis zum Projektaufruf

Die Projektskizzen können bis 31. Mai 2023 digital unter wohnraumoffensive@mlw.bwl.de eingereicht werden.

Die notwendigen Unterlagen finden Sie zum Download hier: Projektaufruf (PDF) und Projektbogen zur 1. Phase (PDF).

Ein Auswahlgremium wird Mitte Juni Empfehlungen für die zweite Stufe des Verfahrens aussprechen. Die grundsätzlich förderwürdigen Projekte sollen dann im Herbst von Ministerin Razavi verkündet werden.

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